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Die neue JOHCard
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(Stand: 01.10.2007)

Präambel:

Sinn und Zweck des JOHCard Programms ist es, Kunden, die die Teilnahme wünschen, zielgerichtet über für sie interessante Produktangebote und Besonderheiten zu informieren und zu Aktionen und Veranstaltungen einzuladen. Durch die Ermittlung ihrer Wünsche und Bedürfnisse möchte JOH die Zufriedenheit der Kunden heute und in Zukunft sicherstellen und weiter steigern. Den teilnehmenden JOHCard Kunden werden darüber hinaus ein besonderer Mehrwert und weitere Zusatzleistungen geboten.

Die einzelnen Bestandteile des JOHCard-Programms sind nicht voneinander zu trennen, um eine partnerschaftliche, freundschaftliche und möglichst langfristige Kundenbeziehung zu ermöglichen.

1. Kundenbeziehungen

1.1 Durch die erstmalige Nutzung der JOHCard bzw. die Unterzeichnung des Antrags auf Mitgliedschaft erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1.2 JOHCard Kunde kann jede natürliche Person werden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme ist kostenlos. Von der Teilnahme ausgenommen sind alle aktiven Mitarbeiter der JOH GmbH & Co. KG.

1.3 Mit der Abgabe dieses Antrags erlischt die Teilnahme an anderen Kartenprogrammen der JOH GmbH & Co. KG.

1.4 Die Teilnahme erfolgt durch schriftliche Anmeldung (Anmeldeformulare sind in jeder JOH-Filiale erhältlich) und persönliche Abgabe des Formulars mit Vorlage eines gültigen Personalausweises in der JOH-Filiale Ihrer Wahl.

1.5 Als JOHCard Kunde sind Sie verpflichtet, JOH sämtliche Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Änderungen dieser Daten können Sie JOH telefonisch unter der Hotline 0800-5642273, per E-Mail unter der Adresse info(a)johcard.de oder per Post an JOH GmbH & Co. KG, Im Ziegelhaus 2-4, 63571 Gelnhausen mitteilen.

1.6 Die Ausgabe der JOHCard und die damit verbundenen Leistungen, die JOH gegenüber dem Kunden erbringt, sind freiwillige Leistungen von JOH. JOH behält sich daher vor, einzelnen Kunden die Teilnahme am JOHCard Programm zu versagen oder sie vom JOHCard Programm auszuschließen und evtl. ausgegebene Karten zu sperren.

2. Nutzungsvoraussetzungen, Nutzungsberechtigte und Schutz vor Missbrauch der Karte

2.1 Die JOHCard ist nicht übertragbar.

2.2 Zur Nutzung der JOHCard ist nur der Kunde berechtigt, der den Antrag auf Ausstellung der JOHCard ausgefüllt, unterschrieben und sich bei der Ausgabe der Karte mit Personalausweis identifiziert hat. Die JOHCard ist nur gültig, wenn sie auf der Rückseite vom JOHCard Kunden unterschrieben ist.

2.3 JOH ist berechtigt, bei Vorlage der JOHCard, insbesondere zu Auswahlzwecken, die Vorlage des Personalausweises zu verlangen.

2.4 JOH behält sich vor, bei Verdacht des Missbrauchs die JOHCard unverzüglich zu sperren.

3. Kündigung, Beendigung und Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen

3.1 Sie können die Teilnahme am JOHCard Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an JOH beenden.

3.2 Eine Kündigung durch JOH ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist von 30 Tagen möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund.

3.3 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

3.4 Sie sind verpflichtet, Ihre JOHCard bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bereits bei Zugang der Kündigung.

3.5 JOH behält sich vor, das JOHCard Programm einzustellen, zu ergänzen oder zu ändern.

3.6 JOH behält sich ferner vor, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden Ihnen über die Filiale bzw. über das Internet mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre JOHCard nutzen.

3.7 Änderungen der Teilnahmebedingungen, insbesondere eine geänderte Berechnung der JOHCard Punkte, berühren nicht Ansprüche unter Zugrundelegung der vorher geltenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Insbesondere bleiben Ansprüche auf JOHCard Punkte und damit verbundene Leistungen, die unter den vorherigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen erworben wurden, von einer späteren Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen unberührt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn JOH aufgrund gesetzlicher Bestimmungen untersagt werden sollte, die Bonuspunkte oder Leistungen zu gewähren.

4. Kartenverlust

4.1 Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich JOH, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre JOHCard abhanden gekommen ist. Für Schäden, die infolge einer unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet JOH nur bei grobem Verschulden von JOH oder seiner Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens Ihrerseits. JOH ist nicht verpflichtet in jedem Einzelfall einen Unterschriftsvergleich vorzunehmen.

4.2 Bei Verlust Ihrer JOHCard können Sie bei JOH eine Ersatzkarte beantragen.

5. Sammeln von JOHCard Punkten

5.1 Beim Erwerb von Waren (reguläre oder auch reduzierte Waren) in den JOH-Filialen erhalten Sie Punkte, die sich aus Ihren Umsätzen bei uns ergeben. Für jeden Euro, den Sie in unseren Filialen bezahlen, erhalten Sie einen Bonuspunkt (Stand: 1.10.2007). Die Zahlung kann in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte erfolgen. Ausgenommen hiervon sind preisgebundene Waren wie Tabak, Presseartikel und Bücher, Pfand und der Erwerb von Gutscheinen, sowie Käufe bei Mietern, bzw. Fremdanbietern in den JOH-Filialen.

5.2 Die JOH GmbH & Co. KG, Gelnhausen verwaltet die JOHCard Punkte, die Ihnen als JOHCard Kunde gutgeschrieben werden.

5.3 Reklamationen und Umtausch können nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgen. JOH behält sich dabei vor, im Falle einer Warenrückgabe diesen Umsatz dem JOHCard Punktekonto abzuziehen. Auch bei sonstiger Rückgängigmachung eines Vertrags (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, etc.), für den Ihnen JOHCard Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich JOH das Recht zur Stornierung der entsprechenden Gutschrift vor.

5.4 Um Umsätze für die JOHCard Punkteberechnung zu sammeln, legen Sie vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre JOHCard vor. JOH behält sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels JOHCard vorzunehmen. Nach Beendigung des Kassiervorgangs bzw. Rechnungsstellung ist eine Erfassung des Umsatzes - und damit eine Punktegutschrift - nicht mehr möglich.

6. JOHCard Punktestand

6.1 Der Stand Ihrer JOHCard Punkte wird bei JOH unter Ihrer Kundennummer nachgehalten. Sie können Ihren Punktestand jederzeit in Ihrer JOH-Filiale abfragen.

6.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Berechnung müssen innerhalb eines Monats nach Zugang der letzten schriftlich erfolgten Mitteilung Ihres Bonuspunktestandes erfolgen. Der Widerspruch gegen die Berechnung ist unter gleichzeitiger Vorlage der von JOH ausgegebenen Kassenzettel oder Rechnungen geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung der Berechnung.

7. Einlösen der JOHCard Punkte

7.1 Über die Art u. Weise der Einlösung der JOHCard Punkte werden Sie in Ihrer Filiale oder durch sonstiges Informations- oder Werbematerial durch JOH informiert.

7.2 Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Eingelöste JOHCard Punkte werden von Ihrem Punktekonto abgezogen.

8. Punkteverfall

JOHCard Punkte, welche ab dem 01.10.2007 gesammelt werden, verfallen mit Ablauf von 12 Monaten nach ihrer Registrierung.

9. Auswahl von Waren

9.1 Als Inhaber der JOHCard sind Sie berechtigt, Waren aus unseren Filialen zur Auswahl für bis zu drei Werktage mit nach Hause zu nehmen. JOH hat das Recht, nach eigenem Ermessen bestimmte Waren aus der Auswahl auszuschließen.

9.2 Das Limit des Warenauswahlwertes wird von JOH individuell festgelegt.

9.3 Ausgewählte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der JOH GmbH & Co. KG.

9.4 Sollten Sie Waren nach drei Werktagen nicht an die ausgebenden Kasse der jeweiligen Filiale zurückgebracht haben, erlauben wir uns, Ihnen die ausgewählten Artikel in Rechnung zu stellen.

9.5 Als JOHCard Kunde haften Sie für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden, bzw. den Verlust oder Untergang an jegliche Auswahlen, die mit Ihrer JOHCard vorgenommen werden.

10. Kooperationspartner

10.1 Für Waren, welche Sie bei den lokalen Kooperationspartnern von JOH beziehen, erhalten Sie keine JOHCard Punkte.

10.2 Die im Rahmen der Partnervorteile ausgewählten lokalen Kooperationspartner von JOH wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt. Trotzdem kann die JOH GmbH & Co. KG keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Leistungsversprechungen der der Kooperationspartner geben.

11. Hinweise zum Datenschutz

11.1 Ihre Daten

Wenn Sie am JOHCard Programm teilnehmen, wird Ihr voller Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Personalausweisnummer und Ihre vollständige Anschrift benötigt (Basisdaten). In einzelnen Fällen ist JOH aus Sicherheitsgründen berechtigt, einen Nachweis Ihrer aktuellen Anschrift zu fordern. Die Basisdaten dienen dem Zweck, die Ansprüche aus der Teilnahme am JOHCard Programm einer Person eindeutig zuzuordnen und darüber hinaus auch das Abfragen des jeweiligen Umsatzes zu ermöglichen. Bei Einsatz der JOHCard werden zusätzlich die betreffenden Bonusdaten (Waren, Preis, Ort und Datum des Vorgangs) von JOH erfasst, um die JOHCard Punkte des Kunden zu berechnen. Die mitgeteilten Daten werden durch die Firma JOH GmbH & Co. KG, Im Ziegelhaus 2-4, 63571 Gelnhausen erhoben, gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte, vorbehaltlich der Ausnahmen in Ziff. 11.3., ist ausgeschlossen. Auf Anforderung teilt Ihnen JOH mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie gespeichert sind.

11.2 Werbung und Marktforschung

Durch Ihre Unterschrift bei Anmeldung erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, Basis- und Bonusdaten sowie eventuell gemachte weitere, freiwillige Angaben zu eigenen Zwecken der Marktforschung und Werbung und der Versendung von Informationen per Post, Telefon, E-Mail und SMS nutzen zu dürfen. Sollten Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Basis- und Bonusdaten widerrufen, kommt dies einer Kündigung Ihrer Teilnahme am JOHCard Programm gleich.

11.3 Auftragsdatenverarbeiter

Zur Versendung von Informationen (z. B. Werbung von JOH, JOHCard- und Eventinformationen), werden die notwendigen Basisdaten fallweise durch beauftragte Dienstleistungsunternehmen verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter). Unmittelbar nach Durchführung der Aktion werden Ihre Daten dort gelöscht. Jede Möglichkeit einer Identifizierung Ihrer Person durch solche Dritte ist ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Gelnhausen.

Für den Fall, dass der Karteninhaber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt Gelnhausen als Gerichtsstand vereinbart.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen im Rahmen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam oder ungültig sein, so tritt an diese Stelle der unwirksamen oder ungültigen Formulierung eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten in wirksamer Weise am nächsten kommt. Unwirksame oder ungültige Formulierungen haben nicht zur Folge, dass damit die Allgemeinen Teilnahmebedingungen als Ganzes unwirksam oder ungültig werden.

Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für JOH höchste Priorität. Das Unternehmen JOH GmbH & Co. KG verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten stets nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln.