(Stand:
01.10.2007)
Präambel:
Sinn und Zweck des JOHCard Programms ist es,
Kunden, die die Teilnahme wünschen, zielgerichtet über für sie
interessante Produktangebote und Besonderheiten zu informieren
und zu Aktionen und Veranstaltungen einzuladen. Durch die
Ermittlung ihrer Wünsche und Bedürfnisse möchte JOH die
Zufriedenheit der Kunden heute und in Zukunft sicherstellen und
weiter steigern. Den teilnehmenden JOHCard Kunden werden darüber
hinaus ein besonderer Mehrwert und weitere Zusatzleistungen
geboten.
Die einzelnen Bestandteile des JOHCard-Programms
sind nicht voneinander zu trennen, um eine partnerschaftliche,
freundschaftliche und möglichst langfristige Kundenbeziehung zu
ermöglichen.
1. Kundenbeziehungen
1.1 Durch die erstmalige Nutzung der JOHCard
bzw. die Unterzeichnung des Antrags auf Mitgliedschaft erklären
Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden
Teilnahmebedingungen.
1.2 JOHCard Kunde kann jede natürliche Person
werden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat
und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme ist
kostenlos. Von der Teilnahme ausgenommen sind alle aktiven
Mitarbeiter der JOH GmbH & Co. KG.
1.3 Mit der Abgabe dieses Antrags erlischt die
Teilnahme an anderen Kartenprogrammen der JOH GmbH & Co. KG.
1.4 Die Teilnahme erfolgt durch schriftliche
Anmeldung (Anmeldeformulare sind in jeder JOH-Filiale
erhältlich) und persönliche Abgabe des Formulars mit Vorlage
eines gültigen Personalausweises in der JOH-Filiale Ihrer Wahl.
1.5 Als JOHCard Kunde sind Sie verpflichtet, JOH
sämtliche Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten
unverzüglich mitzuteilen. Änderungen dieser Daten können Sie JOH
telefonisch unter der Hotline 0800-5642273, per E-Mail unter der Adresse info(a)johcard.de oder per Post an
JOH GmbH & Co. KG, Im Ziegelhaus 2-4, 63571 Gelnhausen
mitteilen.
1.6 Die Ausgabe der JOHCard und die damit
verbundenen Leistungen, die JOH gegenüber dem Kunden erbringt,
sind freiwillige Leistungen von JOH. JOH behält sich daher vor,
einzelnen Kunden die Teilnahme am JOHCard Programm zu versagen
oder sie vom JOHCard Programm auszuschließen und evtl.
ausgegebene Karten zu sperren.
2. Nutzungsvoraussetzungen, Nutzungsberechtigte
und Schutz vor Missbrauch der Karte
2.1 Die JOHCard ist nicht übertragbar.
2.2 Zur Nutzung der JOHCard ist nur der Kunde
berechtigt, der den Antrag auf Ausstellung der JOHCard
ausgefüllt, unterschrieben und sich bei der Ausgabe der Karte
mit Personalausweis identifiziert hat. Die JOHCard ist nur
gültig, wenn sie auf der Rückseite vom JOHCard Kunden
unterschrieben ist.
2.3 JOH ist berechtigt, bei Vorlage der JOHCard,
insbesondere zu Auswahlzwecken, die Vorlage des
Personalausweises zu verlangen.
2.4 JOH behält sich vor, bei Verdacht des
Missbrauchs die JOHCard unverzüglich zu sperren.
3. Kündigung, Beendigung und Änderung der
Allgemeinen Teilnahmebedingungen
3.1 Sie können die Teilnahme am JOHCard Programm
jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche
Mitteilung an JOH beenden.
3.2 Eine Kündigung durch JOH ist nur unter
Einhaltung einer angemessenen Frist von 30 Tagen möglich, es sei
denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund.
3.3 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3.4 Sie sind verpflichtet, Ihre JOHCard bei
Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen, im Fall der
Kündigung aus wichtigem Grund bereits bei Zugang der Kündigung.
3.5 JOH behält sich vor, das JOHCard Programm
einzustellen, zu ergänzen oder zu ändern.
3.6 JOH behält sich ferner vor, diese
Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern oder zu
ergänzen. Änderungen werden Ihnen über die Filiale bzw. über das
Internet mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie
nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kündigen oder wenn
Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre JOHCard nutzen.
3.7 Änderungen der Teilnahmebedingungen,
insbesondere eine geänderte Berechnung der JOHCard Punkte,
berühren nicht Ansprüche unter Zugrundelegung der vorher
geltenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Insbesondere bleiben
Ansprüche auf JOHCard Punkte und damit verbundene Leistungen,
die unter den vorherigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen
erworben wurden, von einer späteren Änderung der Allgemeinen
Teilnahmebedingungen unberührt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn
JOH aufgrund gesetzlicher Bestimmungen untersagt werden sollte,
die Bonuspunkte oder Leistungen zu gewähren.
4. Kartenverlust
4.1 Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich JOH,
wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre JOHCard abhanden gekommen
ist. Für Schäden, die infolge einer unterbliebenen oder
verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet JOH nur bei
grobem Verschulden von JOH oder seiner Erfüllungsgehilfen unter
Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens Ihrerseits. JOH
ist nicht verpflichtet in jedem Einzelfall einen
Unterschriftsvergleich vorzunehmen.
4.2 Bei Verlust Ihrer JOHCard können Sie bei JOH
eine Ersatzkarte beantragen.
5. Sammeln von JOHCard Punkten
5.1 Beim Erwerb von Waren (reguläre oder auch
reduzierte Waren) in den JOH-Filialen erhalten Sie Punkte, die
sich aus Ihren Umsätzen bei uns ergeben. Für jeden Euro, den Sie
in unseren Filialen bezahlen, erhalten Sie einen Bonuspunkt
(Stand: 1.10.2007). Die Zahlung kann in bar, per EC-Karte oder
per Kreditkarte erfolgen. Ausgenommen hiervon sind
preisgebundene Waren wie Tabak, Presseartikel und Bücher, Pfand
und der Erwerb von Gutscheinen, sowie Käufe bei Mietern, bzw.
Fremdanbietern in den JOH-Filialen.
5.2 Die JOH GmbH & Co. KG, Gelnhausen verwaltet
die JOHCard Punkte, die Ihnen als JOHCard Kunde gutgeschrieben
werden.
5.3 Reklamationen und Umtausch können nur gegen
Vorlage des Kassenbons erfolgen. JOH behält sich dabei vor, im
Falle einer Warenrückgabe diesen Umsatz dem JOHCard Punktekonto
abzuziehen. Auch bei sonstiger Rückgängigmachung eines Vertrags
(Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, etc.), für den Ihnen
JOHCard Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen
und Missbrauch behält sich JOH das Recht zur Stornierung der
entsprechenden Gutschrift vor.
5.4 Um Umsätze für die JOHCard Punkteberechnung
zu sammeln, legen Sie vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre
JOHCard vor. JOH behält sich vor, die Erfassung ausschließlich
mittels JOHCard vorzunehmen. Nach Beendigung des Kassiervorgangs
bzw. Rechnungsstellung ist eine Erfassung des Umsatzes - und
damit eine Punktegutschrift - nicht mehr möglich.
6. JOHCard Punktestand
6.1 Der Stand Ihrer JOHCard Punkte wird bei JOH
unter Ihrer Kundennummer nachgehalten. Sie können Ihren
Punktestand jederzeit in Ihrer JOH-Filiale abfragen.
6.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Berechnung müssen innerhalb eines Monats
nach Zugang der letzten schriftlich erfolgten Mitteilung Ihres
Bonuspunktestandes erfolgen. Der Widerspruch gegen die
Berechnung ist unter gleichzeitiger Vorlage der von JOH
ausgegebenen Kassenzettel oder Rechnungen geltend zu machen. Das
Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung
der Berechnung.
7. Einlösen der JOHCard Punkte
7.1 Über die Art u. Weise der Einlösung der
JOHCard Punkte werden Sie in Ihrer Filiale oder durch sonstiges
Informations- oder Werbematerial durch JOH informiert.
7.2 Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Eingelöste JOHCard Punkte werden von Ihrem Punktekonto
abgezogen.
8. Punkteverfall
JOHCard Punkte, welche ab dem 01.10.2007
gesammelt werden, verfallen mit Ablauf von 12 Monaten nach ihrer
Registrierung.
9. Auswahl von Waren
9.1 Als Inhaber der JOHCard sind Sie berechtigt,
Waren aus unseren Filialen zur Auswahl für bis zu drei Werktage
mit nach Hause zu nehmen. JOH hat das Recht, nach eigenem
Ermessen bestimmte Waren aus der Auswahl auszuschließen.
9.2 Das Limit des Warenauswahlwertes wird von
JOH individuell festgelegt.
9.3 Ausgewählte Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum der JOH GmbH & Co. KG.
9.4 Sollten Sie Waren nach drei Werktagen nicht
an die ausgebenden Kasse der jeweiligen Filiale zurückgebracht
haben, erlauben wir uns, Ihnen die ausgewählten Artikel in
Rechnung zu stellen.
9.5 Als JOHCard Kunde haften Sie für fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden, bzw. den Verlust oder
Untergang an jegliche Auswahlen, die mit Ihrer JOHCard
vorgenommen werden.
10. Kooperationspartner
10.1 Für Waren, welche Sie bei den lokalen
Kooperationspartnern von JOH beziehen, erhalten Sie keine
JOHCard Punkte.
10.2 Die im Rahmen der Partnervorteile
ausgewählten lokalen Kooperationspartner von JOH wurden mit
größter Sorgfalt ausgewählt. Trotzdem kann die JOH GmbH & Co. KG
keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die
Leistungsversprechungen der der Kooperationspartner geben.
11. Hinweise zum Datenschutz
11.1 Ihre Daten
Wenn Sie am JOHCard Programm teilnehmen, wird
Ihr voller Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Personalausweisnummer
und Ihre vollständige Anschrift benötigt (Basisdaten). In
einzelnen Fällen ist JOH aus Sicherheitsgründen berechtigt,
einen Nachweis Ihrer aktuellen Anschrift zu fordern. Die
Basisdaten dienen dem Zweck, die Ansprüche aus der Teilnahme am
JOHCard Programm einer Person eindeutig zuzuordnen und darüber
hinaus auch das Abfragen des jeweiligen Umsatzes zu ermöglichen.
Bei Einsatz der JOHCard werden zusätzlich die betreffenden
Bonusdaten (Waren, Preis, Ort und Datum des Vorgangs) von JOH
erfasst, um die JOHCard Punkte des Kunden zu berechnen. Die
mitgeteilten Daten werden durch die Firma JOH GmbH & Co. KG, Im
Ziegelhaus 2-4, 63571 Gelnhausen erhoben, gespeichert und
genutzt. Eine Übermittlung an Dritte, vorbehaltlich der
Ausnahmen in Ziff. 11.3., ist ausgeschlossen. Auf Anforderung
teilt Ihnen JOH mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie
gespeichert sind.
11.2 Werbung und Marktforschung
Durch Ihre Unterschrift bei Anmeldung erteilen
Sie uns Ihre Einwilligung, Basis- und Bonusdaten sowie eventuell
gemachte weitere, freiwillige Angaben zu eigenen Zwecken der
Marktforschung und Werbung und der Versendung von Informationen
per Post, Telefon, E-Mail und SMS nutzen zu dürfen. Sollten Sie
Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Basis- und Bonusdaten
widerrufen, kommt dies einer Kündigung Ihrer Teilnahme am
JOHCard Programm gleich.
11.3 Auftragsdatenverarbeiter
Zur Versendung von Informationen (z. B. Werbung
von JOH, JOHCard- und Eventinformationen), werden die
notwendigen Basisdaten fallweise durch beauftragte
Dienstleistungsunternehmen verarbeitet
(Auftragsdatenverarbeiter). Unmittelbar nach Durchführung der
Aktion werden Ihre Daten dort gelöscht. Jede Möglichkeit einer
Identifizierung Ihrer Person durch solche Dritte ist
ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gelnhausen.
Für den Fall, dass der Karteninhaber seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem
Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der deutschen
Zivilprozessordnung verlegt oder sein gewöhnlicher
Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt
Gelnhausen als Gerichtsstand vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen im Rahmen der
Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam oder ungültig sein,
so tritt an diese Stelle der unwirksamen oder ungültigen
Formulierung eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten in
wirksamer Weise am nächsten kommt. Unwirksame oder ungültige
Formulierungen haben nicht zur Folge, dass damit die Allgemeinen
Teilnahmebedingungen als Ganzes unwirksam oder ungültig werden.
Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für
JOH höchste Priorität. Das Unternehmen JOH GmbH & Co. KG
verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten stets nach den Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln.